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NEU: Das Bundesmeldegesetz
Zum 01.11.2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten und umfasst unter anderen folgenden wesentlichen Änderungen:
- Die bisherige Frist zur Wohnsitzanmeldung wurde von einer Woche auf zwei Wochen nach Einzug verlängert.
- Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt jedoch erst zum Auszugsdatum.
- Das Vorliegen einer Wohnungsgeberbestätigung ist mit der Wohnsitzanmeldung bzw. -abmeldung zwingend erforderlich. Hier ist ein bestimmtes Formular zu verwenden: Wohnungsgeberbestätigung.
- Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung und des Adresshandels sind nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person möglich.
Formulare:
Formular_Anmeldung_Wohnung
Formular_mehrere Wohnungen_Beiblatt
Weitere Informationen:
Informationen für Vermieter/Wohnungsgeber.pdf
Donaukurier Nr. 249, Donnerstag, 29. Oktober 2015.pdf
Gerne steht Ihnen das Einwohnermeldeamt für Fragen zur Verfügung.
30.12.2015